Mietbedingungen für E-Bikes
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zwischen dem Mieter und der Firma E-Bikeverleih am Wurmberg, Elbingeröder Str. 8a in 38700 Braunlage zustande.
Die Vermietung erfolgt zu folgenden Bedingungen:
Buchung
- Als Mietpreis gelten die auf der Homepage und in den Geschäftsräumen des Vermieters angegebenen Preise.
- Diese beziehen sich auf die komplette Ausrüstung bzw. Ausrüstungskategorie.
- Eine Online-Reservierung kommt durch die Buchungsbestätigung und ggfs. Zahlungseingang zustande.
Aus- und Rückgabe des Mietgegenstandes
- Die Öffnungszeiten des E-Bikeverleihs sind täglich von 9:30- 17:30 Uhr.
- Der Mietgegenstand ist bis spätestens 17:30 Uhr des abgelaufenen Miettages zurückzugeben.
Mietzahlung
- Mit Zahlung des gesamten Mietpreises kommt der Mietvertrag zustande.
- Bis zur vollständigen Bezahlung dieses Preises wird der Mietgegenstand nicht herausgegeben.
- Bei Anmietung für mehrere Tage gilt der Mietpreis nur für aufeinanderfolgende Tage.
Personalisierung als Absicherung der Mietgegenstände
- Vor Herausgabe des Mietgegenstandes ist eine Identifikation notwendig.
- Dazu ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises des Mieters notwendig.
- Um Missbrauch oder Diebstahl zu verhindern, fertigt der Bikeverleih nur für diesen Zweck eine Kopie des Dokuments an. Der Mieter erklärt sich mit der Anfertigung dieser Kopie einverstanden.
Gebrauch
- Eine Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist nicht gestattet.
- Ebenso ist das Fahren in schwierigem Gelände, auf Wurzeltrails, Steinwegen oder in Downhill-/Bikeparks nicht erlaubt.
- Die Bikes sind für eine sichere Fahrt auf öffentlichen Verkehrswegen, auf Forststraßen und -wegen ausgelegt..
- Der Mieter ist für die Mietsache allein verantwortlich und hat diese pfleglich zu behandeln. Er hat diese zu beaufsichtigen und sicher zu verwahren.
- Der Mieter sollte bei mehrtägiger Nutzung die Mietsache in einem Fahrradraum seiner Unterkunft verschließen.
- Er haftet in vollem Umfang für die ihm überlassenen Gegenstände während der Mietdauer, z.B. bei Diebstahl oder Beschädigung.
Haftung
- Für Unfälle jeglicher Art wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
- Der Verleih haftet ebenso nicht für Schäden, die aufgrund falscher Angaben des Mieters entstehen.
Schadenersatz
- Im Falle von Beschädigung oder Bruch hat der Mieter die Reparaturkosten zu bezahlen.
- Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, ersetzt der Mieter den Neuwert des geliehenen Gegenstandes.
- Im Falle eines Diebstahls ist der Neuwert des Mietgegenstandes zu ersetzen.
- Eine private Haftpflicht des Mieters mit Einschluss einer Fahrradabsicherung wäre vorteilhaft!
Rücktritt vom Vertrag
- Bei Verletzung oder Erkrankung des Mieters während der Mietdauer gilt folgende Regelung:
- Eine Rückerstattung von Teilen des Mietpreises ist nur dann möglich, wenn die Mietsache sofort nach Eintritt einer Verletzung/Erkrankung an den Mieter zurückgegeben wird.
- Bei Erfüllung des vorherigen Punktes und der Vorlage eines ärztlichen Attests wird der Mietpreis für nachfolgende Miet-Tage ggf. per Überweisung rückerstattet.
- Ungünstige Witterung oder weitere Behinderungen, die nicht vom Vermieter verschuldet sind, berechtigen nicht zur Rückerstattung.
Datenschutz
- Persönliche Daten, die im Zuge der Geschäftsabwicklung aufgenommen werden, werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt.
- Eine längerfristige Speicherung sowie Nutzung der Daten für andere Zwecke als zur Geschäftsabwicklung erfolgt nicht.
- Die Daten des Mieters werden nicht verkauft, vermietet oder an Dritte übermittelt.
Gerichtsstand
- Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist die Gerichtsbarkeit des Firmenstandortes.
Stand: 01.05.2020