Unser Angebot im Winter

Mietbedingungen für E-Bikes

Vertragsabschluss


Der Vertrag kommt zwischen dem Mieter und der Firma E-Bikeverleih am Wurmberg, Elbingeröder Str. 8a in 38700 Braunlage zustande.


Die Vermietung erfolgt zu folgenden Bedingungen:

Buchung

  • Als Mietpreis gelten die auf der Homepage und in den Geschäftsräumen des Vermieters angegebenen Preise.
  • Diese beziehen sich auf die komplette Ausrüstung bzw. Ausrüstungskategorie.
  • Eine Online-Reservierung kommt durch die Buchungsbestätigung und ggfs. Zahlungseingang zustande.

Aus- und Rückgabe des Mietgegenstandes

  • Die Öffnungszeiten des E-Bikeverleihs sind täglich von 9:30- 17:30 Uhr.
  • Der Mietgegenstand ist bis spätestens 17:30 Uhr des abgelaufenen Miettages zurückzugeben.

Mietzahlung

  • Mit Zahlung des gesamten Mietpreises kommt der Mietvertrag zustande.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung dieses Preises wird der Mietgegenstand nicht herausgegeben.
  • Bei Anmietung für mehrere Tage gilt der Mietpreis nur für aufeinanderfolgende Tage.

Personalisierung als Absicherung der Mietgegenstände

  • Vor Herausgabe des Mietgegenstandes ist eine Identifikation notwendig.
  • Dazu ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises des Mieters notwendig.
  • Um Missbrauch oder Diebstahl zu verhindern, fertigt der Bikeverleih nur für diesen Zweck eine Kopie des Dokuments an. Der Mieter erklärt sich mit der Anfertigung dieser Kopie einverstanden.

Gebrauch

  • Eine Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist nicht gestattet.
  • Ebenso ist das Fahren in schwierigem Gelände, auf Wurzeltrails, Steinwegen oder in Downhill-/Bikeparks nicht erlaubt.
  • Die Bikes sind für eine sichere Fahrt auf öffentlichen Verkehrswegen, auf Forststraßen und -wegen ausgelegt..
  • Der Mieter ist für die Mietsache allein verantwortlich und hat diese pfleglich zu behandeln. Er hat diese zu beaufsichtigen und sicher zu verwahren.
  • Der Mieter sollte bei mehrtägiger Nutzung die Mietsache in einem Fahrradraum seiner Unterkunft verschließen.
  • Er haftet in vollem Umfang für die ihm überlassenen Gegenstände während der Mietdauer, z.B. bei Diebstahl oder Beschädigung.

Haftung

  • Für Unfälle jeglicher Art wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
  • Der Verleih haftet ebenso nicht für Schäden, die aufgrund falscher Angaben des Mieters entstehen.

Schadenersatz

  • Im Falle von Beschädigung oder Bruch hat der Mieter die Reparaturkosten zu bezahlen.
  • Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, ersetzt der Mieter den Neuwert des geliehenen Gegenstandes.
  • Im Falle eines Diebstahls ist der Neuwert des Mietgegenstandes zu ersetzen.
  • Eine private Haftpflicht des Mieters mit Einschluss einer Fahrradabsicherung wäre vorteilhaft!

Rücktritt vom Vertrag

  • Bei Verletzung oder Erkrankung des Mieters während der Mietdauer gilt folgende Regelung:
  • Eine Rückerstattung von Teilen des Mietpreises ist nur dann möglich, wenn die Mietsache sofort nach Eintritt einer Verletzung/Erkrankung an den Mieter zurückgegeben wird.
  • Bei Erfüllung des vorherigen Punktes und der Vorlage eines ärztlichen Attests wird der Mietpreis für nachfolgende Miet-Tage ggf. per Überweisung rückerstattet.
  • Ungünstige Witterung oder weitere Behinderungen, die nicht vom Vermieter verschuldet sind, berechtigen nicht zur Rückerstattung.

Datenschutz

  • Persönliche Daten, die im Zuge der Geschäftsabwicklung aufgenommen werden, werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt.
  • Eine längerfristige Speicherung sowie Nutzung der Daten für andere Zwecke als zur Geschäftsabwicklung erfolgt nicht.
  • Die Daten des Mieters werden nicht verkauft, vermietet oder an Dritte übermittelt.

Gerichtsstand

  • Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist die Gerichtsbarkeit des Firmenstandortes.

Stand: 01.05.2020